Wartung & Service

Glauben Sie an professionellen Service?

Wir auch. Gerade bei Fahrzeugen, die gewerblich eingesetzt werden und wo Mobilität, Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft eng mit dem eigenen wirtschaftlichen Erfolg verbunden sind, müssen besondere Maßstäbe an Service und Wartung angelegt werden. Regelmäßige Wartung ist kein reiner Kostenfaktor für den Fahrzeughalter. Es ist die Voraussetzung dafür, sich auf den Transporter verlassen zu können. Wer hier investiert, zahlt insgesamt weniger für Unterhalt und Reparaturen. Zum Beispiel weil ihr Fahrzeug weniger Öl und Benzin benötigt, nicht weitere Komponenten in Mitleidenschaft gezogen werden, weniger Arbeitszeit anfällt und ihr Werkstattbesuch planbar ist und nicht im schlechtesten fall in Stoßzeiten fällt.

TransporterSTATION steht für einen professionellen Service mit Herz und preiswerte Wartung auf der Basis langjähriger Erfahrung im Transporter-Geschäft. Davon können auch Sie profitieren. Testen Sie uns. Wenn Sie zum ersten Mal zu uns kommen, um eine Wartung oder Inspektion durchzuführen, haben wir ein besonderes Angebot für Sie: Sofern Teile gewechselt werden müssen, gewähren wir Ihnen einen Nachlass von 20,00 Euro auf den Teilepreis! Laden Sie unseren Gutschein herunter!

Verliere ich meine Hersteller-Garantie?

Viele Kunden fragen uns: Für mein Fahrzeug besteht eine Herstellergarantie – geht diese bei Fremdwartung verloren?

Unsere Antwort: Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Sie haben starke Rechte! Zunächst einmal: Die gesetzliche Gewährleistung kann Ihnen niemand nehmen. Diese muss Ihnen der Auto-Verkäufer geben, unabhängig davon, wo Sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 2 Jahren Ihr Auto reparieren lassen oder es zur Wartung vorbeibringen. Sofern Flotten Fahrzeuge mit gesonderten Bedingungen eingekauft haben, gilt auch hier: Die gesetzliche Gewährleistung, wenn auch reduziert, kann Ihnen niemand nehmen.

Herstellergarantie: In der Vergangenheit haben viele Fahrzeughersteller Garantien daran geknüpft, ob das Auto ausschließlich in ihrer Serviceorganisation vorgeführt wurde. Die Europäische Union hat dies im Sinne des Autofahrers aber abgestellt. Im Zuge der Einführung der derzeit gültigen Kfz-GVO (quasi das Grundgesetz der Auto-Reparatur-Branche) hat die EU bestimmt, dass die freie Wahl der Werkstatt für den Verbraucher die oberste Priorität besitzt. Er verliert seine Garantieansprüche also nicht, wenn er fremd wartet. Nur bei einer langjährigen Durchrostungsgarantie ist hier Vorsicht walten zu lassen. Da muss sich aber jeder ausrechnen: Lohnen sich im Schnitt höhere Werkstattkosten gegen die eher unwahrscheinliche Möglichkeit, mit meinem dann schon älteren Fahrzeug zum teuren Karosserie-Garantiefall zu werden?

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